Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

1. Teilnahme auf eigenes Risiko
Die Teilnahme an der Original Doula Ausbildung seit 2008 erfolgt auf eigenes Risiko. Original Doula Ausbildung (im Folgenden: „Ausbildung“) übernimmt keine Haftung für Unfälle, Körperverletzungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Sachschäden der Teilnehmerinnen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ausbildung oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

Für mitgebrachte Ausrüstung, Gepäck und Garderobe wird keine Haftung übernommen.

2. Informationspflichten der Teilnehmerinnen
Die Teilnehmerin ist verpflichtet, die Ausbildung vor Beginn und während der gesamten Dauer über bestehende gesundheitliche Beschwerden, Einschränkungen oder eine Schwangerschaft zu informieren. Die Teilnehmerin bestätigt, dass sie sich vor der Teilnahme ärztlich beraten lässt und dass die Teilnahme auf eigenes Risiko erfolgt.

3. Haftung für vermitteltes Wissen und Techniken
Die Ausbildung vermittelt Wissen, Techniken und Massagen für Schwangere ausschließlich zu Ausbildungszwecken. Die Teilnehmerin erkennt an, dass es sich um Beispiele und Empfehlungen handelt, die individuell abgewogen und ggf. mit Fachleuten (z. B. Ärzt:innen, Hebammen) abzuklären sind.

Die Ausbildung übernimmt keinerlei Haftung für die Anwendung des vermittelten Wissens oder der Techniken. Die Teilnehmerin ist selbst verantwortlich für die fachgerechte und sichere Anwendung des Gelernten.

Der Erfolg der Ausbildung hängt von der individuellen Anwendung und den Fähigkeiten der Teilnehmerin ab und wird nicht garantiert.

4. Haftung für Expertinnen und Dritte
Die Ausbildung wählt externe Expertinnen mit größtmöglicher Sorgfalt aus. Diese sind jedoch selbst für den Inhalt ihrer Vorträge und die Richtigkeit der vermittelten Inhalte verantwortlich. Die Ausbildung übernimmt keine Haftung für Fehler, Auslassungen oder falsche Angaben durch Referent:innen oder Dritte.

5. Fremdleistungen
Fremdleistungen wie Hotelbuchungen, Verpflegung oder Anreisekosten werden von der Teilnehmerin direkt mit den jeweiligen Anbietern vereinbart und bezahlt. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fremdleistungsanbieter. Die Ausbildung haftet nicht für Mängel oder Schäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen.

6. Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Ausbildung – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntnis des Schadens und der Person des Schuldners, jedoch nicht vor Ablauf von drei Jahren nach Beginn des Ausbildungskurses.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.